Fahrzeugprüfungen
HU (inkl. AU), Änderungsabnahmen, GSP und Co.
Für die meisten Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen, werden durch den Verordnungsgeber regelmäßige Untersuchungen vorgeschrieben. Dazu zählen die Hauptuntersuchung (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas oder auch die Gasanlagenprüfung und die Untersuchungen nach BOKraft.
Unsere Dienstleistungen im Auftrag der KÜS
Als Partner der Überwachungsorganisation KÜS (www.kues.de) bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas nach § 29 StVZO
- Untersuchungen nach §§ 41, 42 BOKraft
- Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und wiederkehrende Dichtheitsprüfungen (GWP) an Gasanlagen zum Fahrzeugantrieb nach § 41a StVZO
- Gutachten zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer («H‑Kennzeichen») (§ 23 StVZO)
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO, z. B. bei Änderung der Rad-Reifen-Kombination oder Einbau eines Sportfahrwerks
- Einzelabnahme Nach § 21 StVZO
- Begutachtung der Verkehrssicherheit nach § 5 FZV (Mängelkarte)
- Erstellung von Datenblättern und Vorgaben als Grundlage für die behördliche Änderung von Fahrzeugdokumenten gemäß § 13 FZV
Wie funktioniert die HU-Plakette?
Wann bei Ihrem Fahrzeug eine erneute HU fällig ist, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl im Zentrum der Plakette gibt das Jahr der nächsten Prüfung an – und am oberen Rand in der Mitte steht die Monatszahl, in dem die Prüfung fällig ist.
Jedes Jahr werden diese Plaketten übrigens in einer anderen Farbe ausgegeben – so kann man schon aus der Ferne sehen, wer «überzogen» hat…