Einzelabnahme nach § 21 StVZO
Wir bieten Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Paragraph 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung an. Die in der Branche auch Einzelabnahme, Vollabnahme oder 21er genannten Gutachten benötigt man beispielsweise für Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegt, bei Importfahrzeugen oder bei Tuning-Fahrzeugen, bei denen die Betriebserlaubnis auf Grund von umfangreichen Umbauten neu erteilt werden muss.
Wenn Sie interesse an einer Einzelabnahme haben, egal aus welchen Gründen, kontaktieren Sie uns per E-Mail. Am besten mit allen Unterlagen die Sie zu Ihrem Abnahmewunsch haben, sodass wir uns ein Bild von Ihrem Anliegen machen können und wir es bestmöglich Planen können.